
Heute würde ich mich gerne etwas intensiver mit den Menschenrechten befassen. Der Anlass dafür ist einfach die momentane Situation. Nicht meine persönliche, sondern eher so im Grossen und Ganzen gesehen.
Die bzw. viele Nerven liegen mehr oder weniger blank, die Pandemie mit ihrem ganzen Drum und Dran dauert schon eine ganze Weile. Wir hoffen auf ein möglichst baldiges Ende, aber wissen tun wir im Grunde genommen nichts oder nicht so viel und schon gar nicht, was die Zukunft bringen wird.
Wir sehen uns vielen Dingen beraubt, die uns wichtig sind, die ausgleichend und erholend auf uns wirken. Dinge, die uns halt einfach glücklich machen. Oder natürlich Dinge, die uns unser (über)lebensnotwendiges Einkommen sichern. Dinge, die immer ganz selbstverständlich waren.
Ich glaube auch, dass wir eigentlich mit dem Thema Pandemie und den Themen, die daraus ja noch zusätzlich entstehen, mehr oder weniger überfordert sind ohne uns darüber bewusst zu sein. Es sind Themen, die uns neu sind und Fachgebiete von denen wir beim besten Willen so gut wie nichts verstehen und doch so tun, als täten wir das.
Mitreden, diskutieren und sich aufregen tun alle aber trotzdem. Und das ist irgendwie anstrengend, so empfinde ich es zumindest.
Die Medien, in denen wir uns über die ganze Sache informieren, sind auch keine Fachmedien und oftmals von doch eher zweifelhafter Glaubwürdigkeit. Und doch schreiben sie so, dass auch der Letzte und Hinterletzte – also wir – denkt, er würde verstehen. Was auch immer. Und wir glauben so vieles, was wir irgendwo hören oder sehen. Ich denke, all diese Themen, die da mit hinein spielen, sind komplex. Es geht um Gesundheit, um Forschung, Wirtschaft, um Wissenschaft und weiss nicht noch was alles. Menschen, die sich Fachpersonen nennen dürfen, haben jahrelang studiert und Erfahrungen gesammelt. Mit Zeitungen wie Blick, Bild oder 20 Minuten und Kommentaren von Frau X und Herrn Y bei Facebook & Co werden wir uns dieses Fachwissen wohl nicht aneignen können, diese Tatsache schleckt auch keine Katze weg.
Und eigentlich gehts hier jetzt ja gar nicht um die Pandemie. Der Titel lautet „Menschenrechte“. Diese waren den meisten von uns ja bisher eher egal bzw halt kein Thema, denn uns betrifft das ja nicht gross. Man weiss, dass es sie gibt, aber wir hier in Mitteleuropa leben priviligiert und müssen uns eigentlich keine Sorgen darum machen. Und Menschenrechte hören ja irgendwie an der Landesgrenze auf, sollte man manchmal denken.. Obwohl Menschenrechte ja international sind, also gültig für alle Menschen auf dieser Welt. Und wer, wenn nicht wir, ist dafür verantwortlich, dass jeder Mensch diesen Menschenrechten entsprechend leben kann? Menschen, denen diese geraubt werden, können sich nicht mehr wehren.

Über Grundrechte oder Menschenrechte liest man im Moment immer wieder bzw. dass es Menschen gibt, die sich deren beraubt fühlen.
Welches sind denn eigentlich diese Menschenrechte?
Das finde ich bei Amnesty International. Die setzen sich ja genau für diese Rechte ein. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (vom 10.12.1948) besteht aus 30 Artikeln.
Schon die Präambel (Einleitung) ist recht ausführlich, aus diesem Grund schreibe ich diese Punkte nun hier nicht alle auf, sondern komme gleich zu den konkret formulierten Menschenrechten, die ich 1:1 der Amnesty International Website entnommen habe:
Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Solidarität)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.
Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden aufgrund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
Artikel 5 (Verbot der Folter)
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)
Jeder Mensch hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)
Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die die ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)
Jeder Mensch hat bei der Feststellung der eigenen Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Artikel 11 (Unschuldsvermutung)
Jeder Mensch, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle fürs eine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäss dem Gesetz nachgewiesen ist.
Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in das eigene Privatleben, die eigene Familie, die eigene Wohnung und den eigenen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen der eigenen Ehre und des eigenen Rufes ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und den Aufenthaltsort frei zu wählen.
Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschliesslich des eigenen zu verlassen und in das eigene Land zurückzukehren.
Artikel 14 (Asylrecht)
Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu geniessen.
Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich aufgrund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder aufgrund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der vereinten Nationen verstossen.
Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)
Jeder Mensch hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
Niemandem dard die eigene Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, die Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Artikel 16 (Eheschliessung)
Heiratsfähige Menschen haben ohne Beschränkung aufgrund von rassistischen Zuschreibungen, aufgrund der Staatszugehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschliessung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatt*innen geschlossen werden.
Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 17 (Recht auf Eigentum)
Jeder Mensch hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
Niemand darf willkürlich des Eigentums beraubt werden.
Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich zu Vereinigungen zusammenzuschliessen.
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)
Jeder Mensch hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten des eigenen Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter*innen mitzuwirken.
Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu öffentlichen Ämtern in eigenen Land.
Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmässig, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zu Ausdruck kommen.
Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)
Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für die eigene Würde und die freie Entwicklung der eigenen Persönlichkeit unentbehrlich sind.
Artikel 23 ( Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und der eigenen Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmassnahmen.
Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutz der eigenen Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.
Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)
Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl für sich selbst und die eigene Familie gewährleistet, einschliesslich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei andersweitigem Verlust der eigenen Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie aussereheliche, geniessen den gleichen sozialen Schutz.
Artikel 26 (Recht auf Bildung)
Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zumindest der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden und der Hochschulunterricht muss allen gleichermassen entsprechend ihren Fähigkeiten offen stehen.
Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen Gruppen, unabhängig von Herkunft und Religion, beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteilwerden soll.
Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)
Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
Alle Menschen haben das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihnen als Urheber*innen von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst erwachsen.
Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)
Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
Artikel 29 (Grundpflichten)
Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung der eigenen Persönlichkeit möglich ist.
Jeder Mensch ist bei der Ausübung der eigenen Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
Artikel 30 (Auslegungsregel)
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Das waren nun also diese 30 Menschenrechte. Zugegeben, das war nun etwas viel und ich gehe davon aus, dass viele nicht bis zum Schluss gelesen haben oder lesen werden.
Also Gratulation, falls du es bis hier hin geschafft hast.
Nun liest man ja immer mal wieder von Personen oder Gruppierungen, die dazu aufrufen, dass man sich wehren soll, weil durch die Corona-Massnahmen unsere Menschenrechte verletzt werden. Sie beziehen sich wohl vor allem auf die Meinungsfreiheit und auf die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Artikel 19 und 20).
Man könnte sich drum streiten, ob diese Menschenrechte nun tatsächlich verletzt werden oder ob dabei eigentlich Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit) zum Zuge kommt. Es ist Auslegungssache und ich denke, wie immer denkt jeder an die eigenen Bedürfnisse. So wäre es für viele, die sich ihrer Rechte beraubt fühlen, sehr okay, wenn Zugehörige der Risikogruppen zuhause blieben bzw. ihren Freiheiten beraubt würden, wenn sie selbst es dafür nicht wären.
Geht es aber dann darum, dass Nicht-Geimpfte möglicherweise aus Angst vor einer weiteren Verbreitung von Covid19 gewisse Einschränkungen erleben müssten, ist das dann nicht mehr okay, sondern Diskriminierung.
Ich möchte betonen, dass ich meine Meinung darüber sehr bewusst hier nicht schreibe. Auch nicht zwischen den Zeilen, wo ja auch immer wieder gern gelesen wird. Um meine persönliche Meinung, falls ich überhaupt eine habe, geht es hier nicht. Ich möchte nur aufzueigen, dass das alles irgendwie so nicht aufgeht. Für mich jedenfalls.
Man kann es sehen, wie man will.
Meine Meinung dazu (betr. Menschenrechte usw) ist, dass diese ganze Sache wohl eine sehr willkommene Bühne für einige Leute ist, auf der sie sich selbst darstellen und bewundern lassen können. Hand und Fuss hat das für mich nicht.
Zum andern finde ich, wenn man sich so grosse Sorgen um die Einhaltung der Menschenrechte macht, dann soll man sich nicht nur diejenigen herauspicken, die sich gerade so anbieten für eben diese Bühne. Es gäbe durchaus noch andere, die zuwenig Beachtung finden. Solange wir als Gesellschaft es durchaus okay finden, wenn zB im Mittelmeer Flüchtlinge erbärmlich ertrinken oder wir sogar noch froh sind, dass sie dadurch dann nicht uns auf der Tasche liegen, dann finde ich es irgendwie recht unangebracht, „Menschenrechts-Verletzung“ zu rufen, weil man für ein paar Monate nicht in Clubs oder Restaurants gehen darf. Und dabei bin ich mir voll bewusst, dass das tatsächlich eine grosse Einschränkung ist und ich verstehe es total, dass es fehlt und dass es ganz, ganz schwierig ist. Aber Menschenerechts-Verletzung? Really?
Ach ja, und ganz wichtig ist es, wenn es um Rechte geht, die damit verbundenen Pflichten dann aber auch nicht zu vergessen. (Eigentlich scheitert es irgendwie doch oft bereits bei Artikel 1…).
Kommentar verfassen